Sozialstation Region Kayna

Diakonie
Sozialstation Region Kayna

Kirchplatz 8
06712 Zeitz OT Kayna
Telefon: (034426) 210-32
Telefax: (034426) 210-43

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr

Unsere Sozialstation für die Region Kayna

Pflegebedürftigkeit wirft zahlreiche Fragen auf. Manchmal kommt sie ganz plötzlich, manchmal ist sie absehbar. Viele Betroffene und deren Angehörige sehen sich mit einer unüberschaubaren Fülle an Aufgaben konfrontiert. Was ist zu tun, welche Leistungen und Hilfen können in Anspruch genommen werden und welche Kosten kommen auf mich zu? Gern beraten Sie unsere Einrichtungsleiter*innen passend zu Ihrer persönlichen Situation.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir sind ein ambulanter Pflegedienst, der die Region Kayna und Umgebung versorgt. Wir pflegen Sie in Ihrer häuslichen Umgebung und helfen Ihnen bei der grundpflegerischen Versorgung (z.B. bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden und Mahlzeiten bereiten) und bei vom Arzt angeordneten Behandlungspflege (z.B. Medikamente reichen oder richten, Verbände wechseln, Kompressionsstrümpfe anziehen, Insulin spritzen, Port versorgen u.v.m.). Zusätzlich zur Pflege bieten wir Ihnen die hauswirtschaftliche Versorgung, Verhinderungspflege (z.B. bei Urlaub ihrer Pflegeperson) und Betreuungsleistungen an. Unsere Einrichtungsleiterinnen stehen Ihnen bei Fragen und Problemen gerne zur Seite.

Häusliche Pflege

Häusliche Pflege bezeichnet die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer eigenen häuslichen Umgebung, außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen. Sich sauber und wohl zu fühlen ist für die meisten Menschen ein Grundbedürfnis. Dies ist durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit bei manchen Menschen nicht mehr in vollem Umfang möglich. Gerne unterstützen wir Sie individuell und nach Ihren Wünschen bei der Pflege. Zu unseren Leistungen gehören u.a.:

  • Pflege des Körpers
  • Baden oder Duschen inkl. Haarwäsche
  • Fingernagelpflege/Rasur
  • Zubereitung von Frühstück/Abendbrot
  • Darreichen von Nahrung

Finanziert werden diese Leistungen bei vorliegendem Pflegegrad durch Ihre Pflegekasse. Leistungen, welche über das Budget des Pflegegrades hinausgehen, und Investitionskosten sind vom Kunden privat zu zahlen.

Ärztlich verordnete Leistungen

Sie bzw. Ihre Angehörigen sind sich nicht mehr sicher, ob Sie alle Medikamente genommen haben, es fällt Ihnen immer schwerer, die Tabletten auseinander zu halten oder die Kompressionstrümpfe anzuziehen?

Unser qualifiziertes und erfahrenes Personal unterstützt Sie gerne u.a. bei folgenden medizinischen Leistungen:

  • Blutzuckerkontrolle und Insulin spritzen
  • Medikamente verabreichen und das Herrichten einer Medikamentenbox
  • Injektionen (z.B. Vitamin B12) unter die Haut oder in den Muskel
  • Legen und Wechseln von Blasenkathetern
  • Kompressionsstrümpfe an-und ausziehen bzw. Kompressionsverbände an-und ablegen
  • Wundversorgung
  • Pflege von Magensonden (PEG)
  • Portversorgung

Entlastungsleistungen

Allen Pflegebedürftigen mit genehmigtem Pflegegrad stehen 125 Euro Entlastungsleistungen zu. Diese Leistungen werden von der Pflegekasse gezahlt, um Leistungen über einen Pflegedienst, die Tages- oder Kurzzeitpflege zu buchen. Diese Leistungen sind dazu da die Pflegepersonen zu entlasten.

Entlastung bieten wir Ihnen mit folgenden Leistungen an:

  • Hauswirtschaftliche Leistungen (z.B. Wäsche waschen, die Wohnung reinigen, einkaufen)
  • Betreuung und Beaufsichtigung (z.B. Spiele zur Förderung der Gedächtnisleistung, spazieren gehen, Bewegungsübungen oder aus der Zeitung vorlesen)
  • Unterstützung beim Stellen von behördlichen Anträgen
  • Begleitung zum Arzt (keine Fahrdienste möglich)
  • Nicht genutzte Beträge des laufenden Jahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres noch verbraucht werden.

Verhinderungs- und Urlaubspflege

Die Versorgung und Betreuung von Pflegebedürftigen ist eine große Aufgabe und erfordert häufig einen fast 24-stündigen Einsatz. Viele pflegende Angehörige opfern sich dabei, auf Kosten ihrer eigenen Gesundheit, auf. Doch auch sie benötigen Zeit für sich, für Arzt- und Behördenbesuche, zum Einkaufen, um Urlaub zu machen oder um einfach mal auszuruhen. Genau dafür ist die Verhinderungspflege da, um den pflegenden Angehörigen auch einmal eine Auszeit zu verschaffen. Die Pflegekasse übernimmt bei Verhinderung der privaten Pflegepersonen die Kosten für die Ersatzpflege durch einen Pflegedienst. Egal ob für eine Stunde, einen Tag oder mehrere Wochen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um auch künftig die Versorgung Ihrer Lieben zu sichern.

Pflegeberatung §37.3 für Pflegegrad 1-5

Den Pflegealltag als Angehöriger zu bestreiten ist manchmal eine herausfordernde Aufgabe. Oft stellen sich Fragen zum Stellen von Anträgen, dem richtigen Handling während der Körperpflege, zu Finanzierungsmöglichkeiten der Pflege u.v.m.
Um diese Fragen zu beantworten, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Zwei Mal pro Jahr bezahlt Ihnen die Pflegekasse bei vorliegendem Pflegegrad ein Beratungsgespräch durch den Pflegedienst. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit die Beratung auch privat zu buchen.

Vermittlung sonstiger Dienstleistungen

Neben der Pflege gibt es viele Dinge, welche ein pflegebedürftiger Mensch benötigen könnte. Das Haare schneiden, die Fußpflege, die Versorgung mit Mittagessen oder Therapietermine sind nur einige Beispiele, welche zu vereinbaren sind.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, einen Dienstleister zu finden und Termine zu vereinbaren.

Unsere Mitarbeitenden – Ihre Ansprechpartner

Wir sind für Sie da

Einrichtungsleitung
Yvonne Bergk

Stellvertretende PDL
Christin Lißner

Verwaltungsfachkraft
Andrea Bergmann

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