Entlastungsleistungen

Allen Pflegebedürftigen mit genehmigtem Pflegegrad stehen 125 Euro Entlastungsleistungen zu. Diese Leistungen werden von der Pflegekasse gezahlt, um Leistungen über einen Pflegedienst, die Tages- oder Kurzzeitpflege zu buchen. Diese Leistungen sind dazu da die Pflegepersonen zu entlasten.

Entlastung bieten wir Ihnen mit folgenden Leistungen an:

  • Hauswirtschaftliche Leistungen (z.B. Wäsche waschen, die Wohnung reinigen, einkaufen)
  • Betreuung und Beaufsichtigung (z.B. Spiele zur Förderung der Gedächtnisleistung, spazieren gehen, Bewegungsübungen oder aus der Zeitung vorlesen)
  • Unterstützung beim Stellen von behördlichen Anträgen
  • Begleitung zum Arzt (keine Fahrdienste möglich)

Nicht genutzte Beträge des laufenden Jahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres noch verbraucht werden.