Selbstorganisierte Wohngemeinschaften

Selbstorganisierte Wohngemeinschaften

Im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoß befindet sich Wohnraum für je eine Wohngemeinschaft (ca. 280 m²) mit sechs Mieter*innen, bestehend aus Privatzimmer und Duschbad mit WC (25 – 30 m²) sowie gemeinschaftliche Räumlichkeiten. Die Kaltmiete beträgt 6,50 EUR/m²; gemeinschaftlich genutzte Räume werden anteilig je Mieter*in berechnet.

Standards je Etage sind

  • Privatzimmer mit Dusche / WC
  • eine gemeinsame großzügige Wohnküche mit Essbereich (Gute Stube)
  • Gemeinschaftsbalkon
  • Speisekammer/Hauswirtschaftsraum/Gäste-WC

Die Wohngemeinschaft entscheidet selbst über ihre Belange, z.B. Auswahl eines Pflegedienstes/einer Sozialstation oder einer sonstigen Alltagsunterstützung, gemeinsame Veranstaltungen usw. Die Mitglieder der Wohngemeinschaft bilden einen ‚Gemeinschaftsrat‘, der die gemeinschaftsbezogenen Interessen nach innen und außen vertritt. Bei Bedarf können auch Angehörige oder sonstige Personen des persönlichen Vertrauens stellvertretend wirksam werden.