Siebte SARS-Covid-2-Eindämmungsverordnung

Am 30. Juni 2020 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt die Siebte Eindämmungs-verordnung beschlossen. Diese Verordnung tritt am 02. Juli 2020 in Kraft und gilt überwiegend bis zum Ablauf des 31. Oktober 2020. Gleichzeitig tritt am 02. Juli 2020 die Sechste Eindämmungsverordnung vom 26. Mai 2020 außer Kraft. Die neue Verordnung ist von schrittweisen Lockerungen bis hin zur Aufhebung von aktuell noch bestehenden Beschränkungen und Verboten geprägt. Voraussetzung ist hierbei die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregelungen oder auch die Umsetzung von Infektionsschutzkonzepten.

Verbindliche Festlegung zum Hygieneplan der Diakonie Naumburg-Zeitz: Anwesenheitsliste gem. § 1 Abs. 4 der 2. SARS-CoV-2-EindV

Wird eine Frage auf der Anwesenheitsliste gem. § 1 Abs. 4 der 2. SARS-CoV-2-EindV bejaht, empfiehlt die Geschäftsführung der Diakonie NMB – ZZ gGmbH ab sofort einen Ausschluss von persönlichen Beratungen für mindestens zwei Wochen.
Für Urlaubsrückkehrer sollten zwei Wochen „Quarantäne“ dann festgelegt werden, wenn diese aus einem als Risiko eingestuften Gebiet zurück kommen (z.B. Auswärtige Amt, Landkreisverwaltung).
Zum Schutz der Beratungsfachkräfte kann vor Wiederaufnahme der persönlichen Beratung ein ärztliches Negativ-Attest verlangt werden.