Sechste SARS-Covid-2-Eindämmungsverordnung

Am 26. Mai 2020 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt die Sechste Eindämmungs-verordnung beschlossen. Diese Verordnung tritt am 28. Mai 2020 in Kraft und gilt überwie-gend bis zum Ablauf des 1. Juli 2020. Gleichzeitig tritt am 28. Mai 2020 die Fünfte Eindäm-mungsverordnung vom 2. Mai 2020 in der geänderten Fassung vom 12. Mai 2020 außer Kraft.
Die neue Verordnung ist von schrittweisen Lockerungen bis hin zur Aufhebung von aktuell noch bestehenden Beschränkungen und Verboten geprägt. Voraussetzung ist hierbei die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregelungen oder auch die Umsetzung von Infektionsschutzkonzepten.